CareLit Fachartikel
Eulen nach Athen tragen?1 - Zur Entscheidung des Integrationsamts im Kündigungsverfahren
Berger-Delhey, U. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 12 · S. 623 bis 626
Dokument
74629
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwerbehinderte Menschen genießen nach §§ 85-92 SGB IX besonderen Kündigungsschutz. Nach dem „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ ist der Arbeitgeber verpflichtet, bereits im Vorfeld einer Kündigung mit der Schwerbehindertenvertretung sich zu beraten, wie das gestörte Arbeitsverhältnis saniert werden könnte. Der Autor geht auf die Themen: Entscheidungen, Ermessen und Problemzone § 90 Abs. 2 SGB IX ein.
Schlagworte
KUENDIGUNG
MENSCHEN
ARBEITSLOSIGKEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
ZIELE
REHABILITATION
KRANKHEIT
ARBEITSPLATZ
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
BELEUCHTUNG
TOILETTEN
LÄRM
BUNDESREGIERUNG