Die Voraussetzungen des Unterlassungszwangs im Berufskrankheiten-Recht
Becker, P. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2004 · Heft 12 · S. 617 bis 623
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff Tätigkeit umfasst alle Tätigkeiten ohne Rücksicht auf ihren qualitativen Wert oder quantitative Bedeutung für die Gesamtheit der am Arbeitsplatz aus geübten Tätigkeiten. Tätigkeiten im unversicherten, privaten, nicht gewerblichen Bereich sind nicht zu berücksichtigen. Ursächlich-waren meint den üblichen Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung. Das Ursächlich-sein-können betrifft die zukünftige Entwicklung und will nach Beendigung des gefährdenden Zustandes als anschließendes Dauerverhalten erreichen, dass die Erkrankten auch in Zukunft k…