CareLit Fachartikel

Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Arbeitsschutz in neuem Gewand

Schneider, A. · Hygiene + Medizin, Supplement · 2004 · Heft 12 · S. 456 bis 460

Dokument
74639
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hygiene + Medizin, Supplement
Autor:innen
Schneider, A.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 29
Seiten
456 bis 460
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
1432-5629
DOI

Zusammenfassung

Zum 1. Januar 2004 trat die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“. In diesem Zusammenhang wurde auch die Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und inder Wohlfahrtspflege“ veröffentlicht. Der Beitrag erläutert die Neuerungen und deren möglichen Konsequenzen. Dringend empfohlen werden organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der TRBA 250. Ein Missachtung könnte als grober Verstoß gegen technische Regeln bewertet werden.

Schlagworte

UNFALLVERHUETUNGSVORSCHRIFTEN GESUNDHEITSWESEN DEUTSCHLAND BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG BEHANDLUNGSFEHLER CHARAKTER ARBEITSMEDIZIN HYGIENE BERUFSKRANKHEITEN MENSCHEN PERSONEN VERHALTEN DESINFEKTION TRAGEN