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Insulinspritze. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. August 2004 - 5 U 192/03 (rechtskräftig)

Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 122 bis 126

Dokument
74697
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 3
Seiten
122 bis 126
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Rechtsstreit sind die Parteien Pflegedienste, die Wettbewerber sind bei der Erbringung von Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen. Auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung versorgte die Klägerin die Patienten in ihrer Wohnung. Als die Mitarbeiterin der Klägerin in der Wohnung erschien, um der Patienten eine Insulinspritze zu setzen, traf sie dort auf die Mitarbeiterin der Beklagten, die der Patienten bereits eine derartige Spritze verarbreicht hatte. Dieses Verhalten beanstandet die Klägerin als wettbewerbswidrig.

Schlagworte

FRAU URTEIL PFLEGEPERSONAL ENTSCHEIDUNG PFLEGEVERTRAG LEISTUNG ES RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG GESUNDHEIT PATIENTEN WOHNUNG VERHALTEN ZEIT SCHADENSERSATZ LEBEN