CareLit Fachartikel

Direktionsrecht des Arbeitgebers -Berücksichtigung familiärer Belange bei der Verteilung der Arbeitszeit

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 13 bis 20

Dokument
74700
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
13 bis 20
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall begehrt die Klägerin die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, sie im Sieben-Tage-Rhythmus zu beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht hat die Frage über die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und die vom Arbeitergeber vorgenommenen Diensteinteilung, also über den Inhalt der arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten zu klären. Insbesondere ging es um die Frage, ob der Beklagte bei der von ihm vorzunehmenden Auswahl, die Grundsätze billigen Ermessens hinreichend beachtet hat.

Schlagworte

TAETIGKEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ VERTRAUEN PERSONEN ORIENTIERUNG KIND KINDERBETREUUNG RECHTSPRECHUNG BERATUNG GESUNDHEIT FAMILIE AUGE EHELEUTE RÜCKEN SCHREIBEN