CareLit Fachartikel
Direktionsrecht des Arbeitgebers -Berücksichtigung familiärer Belange bei der Verteilung der Arbeitszeit
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 13 bis 20
Dokument
74700
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall begehrt die Klägerin die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, sie im Sieben-Tage-Rhythmus zu beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht hat die Frage über die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und die vom Arbeitergeber vorgenommenen Diensteinteilung, also über den Inhalt der arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten zu klären. Insbesondere ging es um die Frage, ob der Beklagte bei der von ihm vorzunehmenden Auswahl, die Grundsätze billigen Ermessens hinreichend beachtet hat.
Schlagworte
TAETIGKEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSPLATZ
VERTRAUEN
PERSONEN
ORIENTIERUNG
KIND
KINDERBETREUUNG
RECHTSPRECHUNG
BERATUNG
GESUNDHEIT
FAMILIE
AUGE
EHELEUTE
RÜCKEN
SCHREIBEN