CareLit Fachartikel
Keine Anerkennung eines Sonderurlaubs als Beschäftigungszeit -Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 21 bis 23
Dokument
74701
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend streiten die Parteien nach Erledigung der Hauptsache durch übereinstimmende Erledigungserklärung noch über die Kosten in einem Verfahren betreffend die Anrechnung eines unbezahlten Sonderurlaubs auf die Beschäftigungszeit. Das Bundesarbeitsgericht hatte bei seiner Kostenentscheidung die Frage zu klären, ob der der Klägerin gewährte Sonderurlaub auf die Beschäftigungszeit nach § 19 BAT anzurechnen sei, mit der Folge, dass die Klägerin Anspruch auf Erholungsurlaub in vollem Umfange hat.
Schlagworte
BAT
ARBEITGEBER
ANERKENNUNG
KOSTEN
GERICHT
WEITERBILDUNG
ZEIT
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
KIND
PflegeRecht
Neuwied