CareLit Fachartikel

Keine Anerkennung eines Sonderurlaubs als Beschäftigungszeit -Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 21 bis 23

Dokument
74701
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorliegend streiten die Parteien nach Erledigung der Hauptsache durch übereinstimmende Erledigungserklärung noch über die Kosten in einem Verfahren betreffend die Anrechnung eines unbezahlten Sonderurlaubs auf die Beschäftigungszeit. Das Bundesarbeitsgericht hatte bei seiner Kostenentscheidung die Frage zu klären, ob der der Klägerin gewährte Sonderurlaub auf die Beschäftigungszeit nach § 19 BAT anzurechnen sei, mit der Folge, dass die Klägerin Anspruch auf Erholungsurlaub in vollem Umfange hat.

Schlagworte

BAT ARBEITGEBER ANERKENNUNG KOSTEN GERICHT WEITERBILDUNG ZEIT SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS KIND PflegeRecht Neuwied