CareLit Fachartikel

Unanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 31 bis 37

Dokument
74703
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
31 bis 37
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien darüber, ob das von der Antragstellerin (Arbeitgeberin) betriebene Krankenhaus eine gemäß § 118 Abs. 2 BetrVG vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommene karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft und damit kein Betriebsrat zu wählen ist. Der amtliche Leitsatz sagt, dass ein auf die Verwirklichung des christlichen Auftrags gerichtetes, von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus eine karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft im Sinne von § 118 Abs. 2 BetrVG ist, auf die das Betriebsverfassungsgesetz keine Anw…

Schlagworte

THUERINGEN MENSCHEN KRANKENHÄUSER VERTRÄGE NAMEN WAHRNEHMUNG KRANKENPFLEGE ZIELE PERSONEN UNTERLAGEN ES RECHTSPRECHUNG BEVÖLKERUNG BEURTEILUNG DEUTSCHLAND PFLEGEHEIME