Unanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 31 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien darüber, ob das von der Antragstellerin (Arbeitgeberin) betriebene Krankenhaus eine gemäß § 118 Abs. 2 BetrVG vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommene karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft und damit kein Betriebsrat zu wählen ist. Der amtliche Leitsatz sagt, dass ein auf die Verwirklichung des christlichen Auftrags gerichtetes, von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus eine karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft im Sinne von § 118 Abs. 2 BetrVG ist, auf die das Betriebsverfassungsgesetz keine Anw…