CareLit Fachartikel
Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei Hilfsmittelversorgung -Ausstattung einer geistig und körperlich Schwerbehinderten mit Lagerungsrollstuhl
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 38 bis 43
Dokument
74704
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Versorgung der Klägerin mit einem Faltrollstuhl mit verstellbarer Rückenlehne und Fußstützen (Lagerungsrollstuhl) sowie mit einer Fixationsweste für den Oberkörper auf Kosten der beklagten Krankenkasse. Die beklagte Krankenkasse lehnte die Leistung unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Heimträgers für die erforderliche Heimausstattung ab.
Schlagworte
HEIMTRAEGER
KRANKENBEHANDLUNG
REHABILITATION
LEBEN
LEISTUNG
DEMENZ
HÖHE
ES
RECHTSPRECHUNG
WOHNUNG
PFLEGEHEIME
MENSCHEN
KOMMUNIKATION
SICHERHEIT
RISIKO
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