CareLit Fachartikel

Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei Hilfsmittelversorgung -Ausstattung einer geistig und körperlich Schwerbehinderten mit Lagerungsrollstuhl

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 1 · S. 38 bis 43

Dokument
74704
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
38 bis 43
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten um die Versorgung der Klägerin mit einem Faltrollstuhl mit verstellbarer Rückenlehne und Fußstützen (Lagerungsrollstuhl) sowie mit einer Fixationsweste für den Oberkörper auf Kosten der beklagten Krankenkasse. Die beklagte Krankenkasse lehnte die Leistung unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Heimträgers für die erforderliche Heimausstattung ab.

Schlagworte

HEIMTRAEGER KRANKENBEHANDLUNG REHABILITATION LEBEN LEISTUNG DEMENZ HÖHE ES RECHTSPRECHUNG WOHNUNG PFLEGEHEIME MENSCHEN KOMMUNIKATION SICHERHEIT RISIKO PflegeRecht