CareLit Fachartikel
Rechtliche Verantwortung und Aufgaben der sachkundigen Person
Hasskarl, H.; Ziegler, U. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 15 bis 19
Dokument
74898
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass durch die Einführung der sachkundigen Person in § 7 Abs. 1 PhBetrV in die gesetzlichen Verantwortungsbereiche von Kontrollleiter und Herstellungsleiter nicht eingegriffen wird. Die sachkundige Person ist nur formales Kontrollorgan im Zusammenhang mit der Freigabe. Sie ist funktionell allein dem Inhaber der Herstellungsfirma gemäß § 13 Abs. 1 AMG zuzurechnen.
Schlagworte
QUALITAETSKONTROLLE
RICHTLINIE
ES
PERSONEN
ZULASSUNG
REGISTER
LEITLINIEN
QUALITÄTSKONTROLLE
DOKUMENTATION
NAMEN
VERSTÄNDNIS
DEUTSCHLAND
STAMMZELLEN
SÜDKOREA
FORSCHUNG
INTERNET