Die Legaldefinition des Embryos gemäß § 8 Abs. 1 ESchG -Grenzfälle regenerativer Zellforschung am Maßstab des deutschenEmbryonenschutzgesetzes sowie der Vorgaben desMenschenrechts…
Koenig, C.-M.; Müller, E.-M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 1 · S. 19 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen Zulässigkeit der biotechnischen Gewinnung und Vermehrung menschlicher Stammzellen zu therapeutischen Zwecken. Die Untersuchung richtet sich nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz unter Einbeziehung der entsprechender Vorgaben des „Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (BMÜ) aus. Deutschland hat das Übereinkommen bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert, doch in Hinblick auf künftige Handlungsoptionen besteht Bedarf, die europäischen Vorgaben mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz…