CareLit Fachartikel
Regelleistungen sind tabu1-Euro-Jobs
Mauel, H.; Stegemann, O. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 2 · S. 32 bis 34
Dokument
74908
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Träger, die Arbeitsgelegenheiten nach den 1 -Euro-Jobs anbieten, müssen die Zusatzangebote klar definieren. Vor allem aber müssen sie die Aufwände kalkulieren, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Schlagworte
TAETIGKEIT
Müssen
Träger
Arbeitsgelegenheiten
Euro-Jobs
Anbieten
Zusatzangebote
Definieren
Allem
Aufwände
Kalkulieren
Kosten
Sitzen
Altenheim
Hannover