CareLit Fachartikel
Rechte des Trägers wahrenAnkündigungsfrist
Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 2 · S. 36 bis 38
Dokument
74909
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Groß war die Resonanz auf den in ALTENHEIM 9/2004 von Ministerialseite gegebenen Rat, Entgelterhöhungen Bewohnern erst nach Abschluss der Entgeltverhandlungen anzukündigen. Juristisch scheint diese Sicht nicht haltbar.
Schlagworte
SCHIEDSSTELLE
ALTENHEIM
HEIMGESETZ
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
Resonanz
Ministerialseite
Gegebenen
Entgelterhöhungen
Bewohnern
Abschluss
Entgeltverhandlungen
Anzukündigen
Juristisch
Scheint
Sicht