Bayern: Nochmals: Rollstuhl und Olympia
B · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Information: Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN NIEDERSACHSEN Freie Arztwahl auch im öffentlichen Dienst Die Bestimmungen des Jugendar- beitsschutzgesetzes gelten auch für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher im öffentlichen Dienst. Darauf hat der Niedersächsische Sozialminister in einem Runderlaß hingewiesen. Nach Angaben des Pressesprechers des Ministeriums ist eine entsprechende Klarstellung notwendig geworden, „weil Betriebe der öffentlichen Hand die Ju- Die konstituierende Versammlung der neugendlichen nur durch ihren Be- Vorstandswahlen gewählten Vertreterversammlung der Kastriebsarzt u…