Internatsjahr als Praktikantenverhältnis
Leube, K. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Künstliche Insemination FORUM im Gesetz begründete Recht, die Auskunft über den Namen des Sa- Internatsjahr menspenders vor Gericht zu verweigern, so kann er auch vor anderen Behörden Stillschweigen be- als Praktikantenverhältnis wahren (RG St 72, 215). Strafrechtlich kann demnach of- Zur arbeitsrechtlichen Stellung der Medizinstudenten fengelassen werden, ob der Arzt dem Inseminationskind gegenüber zur Nennung des Namens des Samenspenders verpflichtet ist und Regierungsrat Dr. Konrad Leube ob die Aussageverweigerungsrechte aus § 383 ZPO oder § 53 StPO zivilrechtlich von Bel…