Bundeseinheitliche Statistik der Geschlechtskrankheiten
Leutner, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1972 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen DOKUMENTATION Nach § 11 a (3) sind ErkrankungsBundeseinheitliche Statistik fälle bei Soldaten der Bundeswehr vom Truppenarzt, der sie feststellt der Geschlechtskrankheiten oder behandelt, dem zuständigen Standortarzt zu melden. Er leitet die Meldung an das Sanitätsamt der Bundeswehr, das sie an das Statistische Landesamt weiterleitet, in dem der Standortarzt seinen Sitz hat. Vorbemerkung Grund des Ergebnisses eines Sach- verständigengremiums der Weltge- Um der Ärzteschaft die Erfüllung Der letzte statistische Bericht über sundheitsorganisation im Jahre ihrer Meldepflicht zu…