Onkel Doc Computer
N.N. · Dr. med. Mabuse · 1980 · Heft 1 · S. 22 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
"Datenschutz" nach konventionellem Muster Ärzte sind laut hippokratischem Eid und nach bürgerlichem Recht an die Schweigepflicht gebunden, so lernt es jeder brave Student - und so weiß es auch Herr Meier, der zu seinem Hausarzt geht. Ziel dieser Pflicht ist der Schutz der Intimsphäre. Schweigepflicht soll gewährleisten, daß (Ji Pa*ien* alles angstfrei erzählen kann, was ihn bedrückt. So können Beschwerden vom Arzt in einem sozialen und familiären Umfeld gesehen werden. Ein Patient braucht nicht zu befürchten, daß Seij® Schwierigkeiten zu öffentlichem Klatsch werden oder zu Repressalien führen.