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N.N. · Dr. med. Mabuse · 1980 · Heft 1 · S. 22 bis 26

Dokument
775385
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 1980
Jahrgang 51
Seiten
22 bis 26
Erschienen: 2026-10-10 10:20:19
ISSN
0173-430X
DOI
–

Zusammenfassung

"Datenschutz" nach konventionellem Muster Ärzte sind laut hippokratischem Eid und nach bürgerlichem Recht an die Schweigepflicht gebunden, so lernt es jeder brave Student - und so weiß es auch Herr Meier, der zu seinem Hausarzt geht. Ziel dieser Pflicht ist der Schutz der Intimsphäre. Schweigepflicht soll gewährleisten, daß (Ji Pa*ien* alles angstfrei erzählen kann, was ihn bedrückt. So können Beschwerden vom Arzt in einem sozialen und familiären Umfeld gesehen werden. Ein Patient braucht nicht zu befürchten, daß Seij® Schwierigkeiten zu öffentlichem Klatsch werden oder zu Repressalien führen.

Schlagworte

Datenschutz Patientendaten EDV Gesundheitswesen Schweigepflicht Datenbanken Anonymisierung Krankenversicherung Medizinische Informatik Computer Arbeit Ärzte Krebs Bevölkerung Allgemeinärzte Aden