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Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung BAG, Urteil vom 15.11.2001

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 3 · S. 109 bis 114

Dokument
80185
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
109 bis 114
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall wendet sich die Klägerin, die als Stationshilfe in einem Krankenhaus des Diakonischen Werks beschäftigt ist, gegen die Absenkung ihrer Vergütung durch die Beklagte. Die Klägerin verlangt den Betrag, den die Beklagte von der persönlichen Ausgleichszulage abgezogen hatte. Das BAG hatte die Rechtsfrage zu entscheiden, ob für die Eingruppierung der Klägerin die Anlage 18 AVR in Verbindung mit der Anlage 1 Buchst. d zur Anwendung kommt.

Schlagworte

URTEIL AVR VERGÜTUNG HÖHE BERLIN ARBEITSVERHÄLTNIS DEUTSCHLAND PRAXIS KONSENS GEWERKSCHAFTEN BELEGSCHAFT ZEIT ES RECHTSPRECHUNG LEISTUNG RISIKO