CareLit Fachartikel

Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen BSG, Urteil vom 24. 07. 2003

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 3 · S. 132 bis 138

Dokument
80195
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
132 bis 138
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein Verein, welcher Träger eines Pflegeheims ist. Er erhält nach Landesrecht eine Förderung für einkommensschwache Heimbewohner in der Form von Zuschüssen zu den gesondert berechenbaren Aufwendungen als Pflegewohngeld gewährt. Der Verein beantragte beim beklagten Landkreis die Zustimmung zu einer gesonderten Berchung von DM 34, 15 täglich pro Heimplatz zu erteilen. Der Kreis gab dem nur in Höhevon DM 26, 44 statt.

Schlagworte

URTEIL FÖRDERUNGSMASSNAHME ÖFFENTLICH PFLEGEHEIM SOZIALGESETZBUCH HÖHE ES EINKOMMEN PFLEGEHEIME STIFTUNGEN PERSONEN BERUFSAUSÜBUNG INVESTITIONEN PflegeRecht Neuwied