CareLit Fachartikel
Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen BSG, Urteil vom 24. 07. 2003
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 3 · S. 132 bis 138
Dokument
80195
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ist der Kläger ein Verein, welcher Träger eines Pflegeheims ist. Er erhält nach Landesrecht eine Förderung für einkommensschwache Heimbewohner in der Form von Zuschüssen zu den gesondert berechenbaren Aufwendungen als Pflegewohngeld gewährt. Der Verein beantragte beim beklagten Landkreis die Zustimmung zu einer gesonderten Berchung von DM 34, 15 täglich pro Heimplatz zu erteilen. Der Kreis gab dem nur in Höhevon DM 26, 44 statt.
Schlagworte
URTEIL
FÖRDERUNGSMASSNAHME
ÖFFENTLICH
PFLEGEHEIM
SOZIALGESETZBUCH
HÖHE
ES
EINKOMMEN
PFLEGEHEIME
STIFTUNGEN
PERSONEN
BERUFSAUSÜBUNG
INVESTITIONEN
PflegeRecht
Neuwied