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Zur Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug kassenärztlich verordneter, aber nicht notwendiger Medikamente BGH, Beschluss vom 25. Novembe…

Schade, H. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 3 · S. 26 bis 29

Dokument
80207
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schade, H.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 7
Seiten
26 bis 29
Erschienen: 2004-03-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Der Angeklagte N. musste sich seit 1996 aufgrund seines Gesundheitszustandes vorwiegend parenteral ernähren. Die Kosten der Infusionen trug die gesetzliche Krankenkasse. Die Kalorienmengen verordnete ihm sein Hausarzt, der Mitangeklagte Dr. Sch. Im Tatzeitraum verlangte der Angeklate N., das Dr. Sch. ihm zunächst das Doppelte und später das Dreifache der täglichen Kalorienbedarfsmenge verschrieb. In den abgeurteilten Fällen verordnete der Angeklagte Dr. Sch. diese Übermengen an Infusionslösungen, ohne dass dafür eine entsprechende ärztliche Indikation vorlag.

Schlagworte

KRANKENKASSE APOTHEKER ARZNEIMITTEL KOSTEN UNTERNEHMEN URTEIL ZIEL BETRUG ERLASS ZEIT SICHERHEIT INDUSTRIE BEVÖLKERUNG LITERATUR GESUNDHEIT RISIKO