CareLit Fachartikel
Zur Patientensicherung auf einer offenen Station einer psychiatrischen Klinik Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urt. v. 26.03.2002
Sträßner, H. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 1 · S. 26 bis 30
Dokument
80343
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten darüber, ob die Zugangstür zu einem Balkon von einem Aufenthaltsraum auf einer offenen psychiatrischen Station im dritten Stock zum Schutz der Patienten grundsätzlich verschlossen zu halten ist. Das OLG Zweibrücken hat diese Anforderung zusammen mit dem Bundesgerichtshof verneint.
Schlagworte
URTEIL
SICHERHEIT
PSYCHIATRISCHES KRANKENHAUS
PATIENT
Einem
Offenen
Station
Psychiatrischen
Zweibrücken
Parteien
Streiten
Darüber
Zugangstür
Balkon
Aufenthaltsraum
Dritten