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Urteil im Raucherprozess: Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg hat im Verkündungstermin vom 14.11.2003 die Klage des Rauchers gegen die Firma Reemtsma abgewiesen

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 173 bis 174

Dokument
80363
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
173 bis 174
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Zur Begründung ihrer Abweisung der Klage hat die Kammer ausgeführt, dass ein rechtswidriges Verhalten der Beklagten nicht ersichtlich sei. Die Herstellung und der Vertrieb von Zigaretten sei nicht rechtswidrig. Der Kläger habe nicht hinreichend bewiesen, dass der Beklagten eine Produktmanipulation vorzuwerfen sei in der Weise, dass sie den Zigaretten suchtsteigernde Mittel zugeführt habe.

Schlagworte

URTEIL SCHMERZENSGELD NIKOTINABHÄNGIGKEIT Lebensmittel und Recht Frankfurt