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Urteil im Raucherprozess: Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg hat im Verkündungstermin vom 14.11.2003 die Klage des Rauchers gegen die Firma Reemtsma abgewiesen
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 173 bis 174
Dokument
80363
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Begründung ihrer Abweisung der Klage hat die Kammer ausgeführt, dass ein rechtswidriges Verhalten der Beklagten nicht ersichtlich sei. Die Herstellung und der Vertrieb von Zigaretten sei nicht rechtswidrig. Der Kläger habe nicht hinreichend bewiesen, dass der Beklagten eine Produktmanipulation vorzuwerfen sei in der Weise, dass sie den Zigaretten suchtsteigernde Mittel zugeführt habe.
Schlagworte
URTEIL
SCHMERZENSGELD
NIKOTINABHÄNGIGKEIT
Lebensmittel und Recht
Frankfurt