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Trinkgeldzahlung an medizinisches Personal im Ausland Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Juni 2000

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 164 bis 166

Dokument
80467
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
164 bis 166
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Das Niedersächsische Finanzgericht vertritt in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 die Auffassung, dass im Ausland gezahlte Trinkgelder anlässlich einer Kurbehandlung auch dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, wenn der Empfänger des Trinkgeldes nicht namentlich genannt wird.

Schlagworte

URTEIL AUSLAND GELDLEISTUNG STEUER Patienten Rechte Frankfurt