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Trinkgeldzahlung an medizinisches Personal im Ausland Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Juni 2000
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 164 bis 166
Dokument
80467
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Niedersächsische Finanzgericht vertritt in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 die Auffassung, dass im Ausland gezahlte Trinkgelder anlässlich einer Kurbehandlung auch dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, wenn der Empfänger des Trinkgeldes nicht namentlich genannt wird.
Schlagworte
URTEIL
AUSLAND
GELDLEISTUNG
STEUER
Patienten Rechte
Frankfurt