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Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich

G. Hörster-Metzdorf · ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt · 2005 · Heft 12 · S. 596-597

Dokument
804791
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt
Autor:innen
G. Hörster-Metzdorf
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 114
Seiten
596-597
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
0044-166X

Zusammenfassung

Zusammenfassung Grundsätzlich kann jeder über seinen Nachlass durch eine so genannte letztwillige Verfügung, d. h. durch ein Testament oder einen Erbvertrag, frei verfügen. Pflichtteilsrechte stehen nur ganz nahen Angehörigen, nämlich Eltern, Kindern sowie Ehegatten zu und gewähren diesen einen Zahlungsanspruch auf Auszahlung des Pflichtteils, d.h. nur diesem Personenkreis steht ein Anteil am Erbe grundsätzlich zu. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 % des gesetzlich vorgeschriebenen Erbes.

Schlagworte

ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt