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Werbung von Zahnärzten im Internet Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. August 2003

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 165 bis 166

Dokument
80497
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
165 bis 166
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Zwei Zahnärzte haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, die sich gegen ihre berufsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße wegen unzulässiger Werbung im Internet und in den Gelben Seite wehrten. Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das Urteil des Landesberufsgerichts für Zahnärzte in Stuttgart wurde aufgehoben, weil es die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt.

Schlagworte

URTEIL MARKETING INTERNET ZAHNHEILKUNDE FACHARZT Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt