CareLit Fachartikel
Werbung von Zahnärzten im Internet Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. August 2003
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 165 bis 166
Dokument
80497
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei Zahnärzte haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, die sich gegen ihre berufsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße wegen unzulässiger Werbung im Internet und in den Gelben Seite wehrten. Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das Urteil des Landesberufsgerichts für Zahnärzte in Stuttgart wurde aufgehoben, weil es die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
INTERNET
ZAHNHEILKUNDE
FACHARZT
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt