CareLit Fachartikel

Aufklärung vor Weisheitszahn-OP - Zahnarzt muss Risiken erläutern OLG Köln, Urteil vom 12. März 2003

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 174 bis 176

Dokument
80503
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
174 bis 176
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Ein Arzt ist verpflichtet vor einem Eingriff über Risiken aufzuklären, die für die Entscheidung, sich der Behandlung zu unterziehen, ernsthaft ins Gewicht fallen. Dazu gehören auch seltene Risiken, wenn ihre Verwirklichung sich nachteilig auf die weitere Lebensführung eines Patienten auswirken kann.

Schlagworte

URTEIL AUFKLÄRUNGSPFLICHT Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt