CareLit Fachartikel
Aufklärung vor Weisheitszahn-OP - Zahnarzt muss Risiken erläutern OLG Köln, Urteil vom 12. März 2003
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 174 bis 176
Dokument
80503
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt ist verpflichtet vor einem Eingriff über Risiken aufzuklären, die für die Entscheidung, sich der Behandlung zu unterziehen, ernsthaft ins Gewicht fallen. Dazu gehören auch seltene Risiken, wenn ihre Verwirklichung sich nachteilig auf die weitere Lebensführung eines Patienten auswirken kann.
Schlagworte
URTEIL
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt