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Erratum: Wie kann die Prozentangabe des Sehvermögens im Strafrecht durch den medizinischen Sachverständigen nach dem aktuellen Stand der Medizin gehandhabt werden?
N.N. · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 2021 · Heft 03 · S. 314-316
Dokument
805472
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erratum: Wie kann die Prozentangabe des Sehvermögens im Strafrecht durch den medizinischen Sachverständigen nach dem aktuellen Stand der Medizin gehandhabt werden?
Schlagworte
Erratum
Prozentangabe
Sehvermögens
Strafrecht
Medizinischen
Sachverständigen
Aktuellen
Stand
Medizin
Gehandhabt
Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde