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FPVBE 2004 in Kraft getreten Besondere Einrichtungen werden im Jahr 2004 von der DRG-Abrechnung ausgenommen

Tuschen, K. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 1 · S. 19 bis 23

Dokument
80579
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Tuschen, K.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 21
Seiten
19 bis 23
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2004 ist die Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2004 - FPVBE 2004 in Kraft getreten. Mit der Verordnung sollen Einrichtungen von der DRG-Anwendung ausgenommen werden, soweit der Fallpauschalen-Katalog 2004 offentsichtlich deren Leistungen noch nicht sachgerecht vergüten kann. Der Autor erläutert, welche Einrichtungen betroffen sind und was die Regelung bedeutet.

Schlagworte

DRG FALLPAUSCHALEN GESETZ PATIENTEN GESUNDHEIT KRANKENHÄUSER HÖHE SPEZIALISIERUNG ZEIT INTENSIVSTATIONEN DATENSÄTZE DOKUMENTATION führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen