CareLit Fachartikel

Letzte Änderungen im ArbZG Neue Übergangsregelungen und die Verlängerung der Widerrufsfrist bringen Verbesserungen für die Krankenhäuser

Kuhlmann, J. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 1 · S. 50 bis 52

Dokument
80597
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kuhlmann, J.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 21
Seiten
50 bis 52
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2004 trat ein geändertes Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kraft. Wesentliche Änderungen sind die Übergangsregelung im neu gefassten § 25 ArbZG und die Verlängerung der Widerrufsfrist für die Einwilligung des Arbeitnehmers zu Abweichungen vom ArbZG in § 7 Abs. 7 ArbZG.

Schlagworte

ARBEITSZEIT GESETZ REFORM KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG PRAXIS BETRUG WAHRSCHEINLICHKEIT LITERATUR AUFSCHUB führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen