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Die Agenda 2010 öffnet Krankenhäusern neue Spielräume Gesetzgeber greift beim Kündigungsschutz auf Regelungen der Kohl-Regierung zurück

Kühnreich, M. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 1 · S. 53 bis 55

Dokument
80599
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kühnreich, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 21
Seiten
53 bis 55
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die Agenda 2010 eröffnet auch Krankenhäusern neue Spielräume. Der Gesetzgeber schafft in Teilen des Kündigungsschutzrechts größere Rechtssicherheit. So kann beispielsweise der Arbeitgeber mit dem Kündigungsschreiben ein rechtsverbindliches Angebot auf Zahlung einer Abfindung unterbreiten, wie dies der neue § 1 a Kündigungsschutzgesetz KSchG) vorsieht.

Schlagworte

ARBEITGEBER KRANKENHAUS KÜNDIGUNG KRANKENHÄUSER HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ES RECHTSANWÄLTE RISIKO GESUNDHEITSZUSTAND LEISTUNG ANÄSTHESIOLOGIE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen