CareLit Fachartikel
Die Agenda 2010 öffnet Krankenhäusern neue Spielräume Gesetzgeber greift beim Kündigungsschutz auf Regelungen der Kohl-Regierung zurück
Kühnreich, M. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 1 · S. 53 bis 55
Dokument
80599
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Agenda 2010 eröffnet auch Krankenhäusern neue Spielräume. Der Gesetzgeber schafft in Teilen des Kündigungsschutzrechts größere Rechtssicherheit. So kann beispielsweise der Arbeitgeber mit dem Kündigungsschreiben ein rechtsverbindliches Angebot auf Zahlung einer Abfindung unterbreiten, wie dies der neue § 1 a Kündigungsschutzgesetz KSchG) vorsieht.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
KÜNDIGUNG
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Melsungen