CareLit Fachartikel
Teure Haftung für Pflegepersonal
Isabel Häser · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2021 · Heft 02 · S. 132-133
Dokument
806448
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein aktuelles Urteil macht deutlich, dass nicht nur ärztliche Behandlungsfehler teuer werden können. Aufgrund eines groben Fehlers eines Pflegers wurde eine Klinik zu sehr hohem Schmerzensgeld verurteilt. Das Fehlverhalten des Pflegers als Erfüllungsgehilfe wurde der Beklagten zugerechnet und ein grober Behandlungsfehler bereits im Jahr 2015 festgestellt. Nach weiteren 5 Jahren steht nunmehr auch die Summe, die als Schmerzensgeld zu zahlen ist, fest: 800 000,– €.
Schlagworte
Geburtshilfe und Frauenheilkunde