Teleradiologie nach Röntgenverordnung
J Westhof · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2006 · Heft 05
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Röntgenverordnung (RöV) wurde erstmalig explizit die Bedingungen für die Rechtfertigende Indikation (RI) (siehe § 23 RöV) aufgenommen. Die RI kann nur die Person stellen, die a) über die erforderliche Fachkunde verfügt und b) die die Möglichkeit hat den Patienten zu untersuchen. Ausnahmen nach b) sind nur im Rahmen der Teleradiologie nach RöV möglich. Die Anforderungen der RöV an die Teleradiologie erstrecken sich auf die persönlichen, administrativen und technischen Voraussetzungen. Persönliche Voraussetzungen Während der Dienstzeiten im teleradiologischen Betrieb darf die technische Durchführung nur von…