CareLit Fachartikel
Die Abgabebefugnis der Krankenhausapotheke nach dem GKV-Modernisierungsgesetz
Mack, N. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 154 bis 156
Dokument
80687
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die durch das GKV-Modernisierungsgesetz erfolgte Teilöffnung der Krankenhäuser für die grundsätzlich dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung vorbehaltenen ambulanten Leistungserbringung wirkt sich auch auf die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke aus. Parallel zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen wurde auch die zentrale Vorschrift über die Abgabemöglichkeiten der Krankenhausapotheke § 14 Abs. 4 ApoG ergänzt.
Schlagworte
KRANKENHAUSAPOTHEKE
GESETZ
KRANKENVERSICHERUNG
GESETZLICH
REFORM
ARZNEIMITTEL
CHARAKTER
INTENTION
KRANKENHÄUSER
PERSONEN
APOTHEKEN
PATIENTEN
KRANKENHAUSÄRZTE
VERTRÄGE
HÖHE
KRANKENBEHANDLUNG