CareLit Fachartikel

Die Abgabebefugnis der Krankenhausapotheke nach dem GKV-Modernisierungsgesetz

Mack, N. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 12 · S. 154 bis 156

Dokument
80687
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Mack, N.
Ausgabe
Heft 12 / 2003
Jahrgang 6
Seiten
154 bis 156
Erschienen: 2003-12-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Die durch das GKV-Modernisierungsgesetz erfolgte Teilöffnung der Krankenhäuser für die grundsätzlich dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung vorbehaltenen ambulanten Leistungserbringung wirkt sich auch auf die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke aus. Parallel zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen wurde auch die zentrale Vorschrift über die Abgabemöglichkeiten der Krankenhausapotheke § 14 Abs. 4 ApoG ergänzt.

Schlagworte

KRANKENHAUSAPOTHEKE GESETZ KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICH REFORM ARZNEIMITTEL CHARAKTER INTENTION KRANKENHÄUSER PERSONEN APOTHEKEN PATIENTEN KRANKENHAUSÄRZTE VERTRÄGE HÖHE KRANKENBEHANDLUNG