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Die betäubungsmittelrechtliche Verkehrserlaubnis für Cannabis nach dem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20. Januar 2000

Wagner, M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 20 bis 22

Dokument
80701
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wagner, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
20 bis 22
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass individuelle, auf therapeutische Behandlungszwecke gerichtete Anträge auf keinen im öffentlichen Interesse gerichteten Zweck gerichtet und damit nicht erlaubnisfähig sind. Die jeweiligen Anliegen werden nicht von vielen Menschen geteilt und können damit nicht der Allgemeinheit zugerechnet werden.

Schlagworte

CANNABIS BETÄUBUNGSMITTELGESETZ PFLANZEN INDUSTRIE BEVÖLKERUNG ES RECHTSPRECHUNG HEROIN BERLIN FORSCHUNG LEBEN RISIKO GESUNDHEIT MENSCHEN LITERATUR INTERNET