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Die Wiedergabe der Pflichtangaben in Form eines Links (Button), der dem Anwender keine weiteren Schritte abverlangt, genügt den Anforderungen des § 4 HWG Kammergericht Berlin, Urt…

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 23 bis 25

Dokument
80703
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die streitenden Parteien produzieren und vertreiben Generika. Die Antragstellerin hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, der zufolge der Antragsgegnerin untersagt worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Ärzte bestimmte EDV-Software zur Praxisführung und Dokumentation anzubieten, wenn bei bestimmungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Rezepterstellung auf dem Bildxhirm ein wirkstoffgleiches Arzneimittel der Antragsgegnerin erscheint, deren Pflichtangaben nach § 4 Abs. 1 HWG nur separat über in Button augerufen werden kann.

Schlagworte

URTEIL ARZNEIMITTEL SOFTWARE WETTBEWERB AINS ÄRZTE PRAXISFÜHRUNG DOKUMENTATION ARZTPRAXEN BERLIN WERBUNG NAMEN ES SCHREIBEN INTERNET DEUTSCHLAND