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Vergabestelle für Internet-Adressen haftet nicht für die Nutzung der Marke Viagra OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13. Februar 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 25 bis 29
Dokument
80705
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Frankfurt/Main stellte fest, dass die Vergabestelle für Internet-Adressen Denic nicht ohne weiteres zur Löschung einer Domain verpflichtet werden kann. Dies trifft auch dann zu , wenn der Inhaber einer bekannten Marke sie auf eine Verletzung seiner Marke durch eine solche Domain hinweist.
Schlagworte
URTEIL
INTERNET
ARZNEIMITTEL
RECHT
AINS
Marke
Domain
Vergabestelle
Internet-Adressen
Frankfurt
Stellte
Denic
Weiteres
Löschung
Verpflichtet
Trifft