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Vergabestelle für Internet-Adressen haftet nicht für die Nutzung der Marke Viagra OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13. Februar 2003

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 25 bis 29

Dokument
80705
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
25 bis 29
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Frankfurt/Main stellte fest, dass die Vergabestelle für Internet-Adressen Denic nicht ohne weiteres zur Löschung einer Domain verpflichtet werden kann. Dies trifft auch dann zu , wenn der Inhaber einer bekannten Marke sie auf eine Verletzung seiner Marke durch eine solche Domain hinweist.

Schlagworte

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