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Vergabestelle für Internet-Adressen haftet nicht für die Nutzung der Marke Viagra OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13. Februar 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 25 bis 29
Dokument
80705
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Frankfurt/Main stellte fest, dass die Vergabestelle für Internet-Adressen Denic nicht ohne weiteres zur Löschung einer Domain verpflichtet werden kann. Dies trifft auch dann zu , wenn der Inhaber einer bekannten Marke sie auf eine Verletzung seiner Marke durch eine solche Domain hinweist.
Schlagworte
URTEIL
INTERNET
ARZNEIMITTEL
RECHT
AINS
ES
NAMEN
DEUTSCHLAND
SCHREIBEN
BEURTEILUNG
RISIKO
WERTSCHÄTZUNG
KORRESPONDENZ
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
CHITOSAN