CareLit Fachartikel
Zum Verbot von Einzeläußerungen aus einer Schlankheitsmittel-Werbeanzeige - Eine gesundheitsbezogene Werbeaussage ist irreführend, wenn sie auf nicht tragfähige Studien gestützt w…
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 29 bis 35
Dokument
80707
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte, ein pharmazeutisches Unternehmen, hat das Mittel G. - xx-med forte, das die Substanz Chitosan enthält, in der Zeitschrift Bild der Frau mit einer Anzeige beworben. Der Kläger hält dies für rechtswidrig, insbesondere weil es keine wissenschaftlichen Nachweise für die Chitosan zugesprochenen Wirkungen gebe. Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, das Mittel zu bewerben.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
ES
KORRESPONDENZ
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
CHITOSAN
DIÄT
MAHLZEITEN
MÄNNER
FRAUEN
ALTERSGRUPPEN
WERBUNG
VERSTÄNDNIS
CHARAKTER