CareLit Fachartikel

Zum Verbot von Einzeläußerungen aus einer Schlankheitsmittel-Werbeanzeige - Eine gesundheitsbezogene Werbeaussage ist irreführend, wenn sie auf nicht tragfähige Studien gestützt w…

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 29 bis 35

Dokument
80707
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
29 bis 35
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte, ein pharmazeutisches Unternehmen, hat das Mittel G. - xx-med forte, das die Substanz Chitosan enthält, in der Zeitschrift Bild der Frau mit einer Anzeige beworben. Der Kläger hält dies für rechtswidrig, insbesondere weil es keine wissenschaftlichen Nachweise für die Chitosan zugesprochenen Wirkungen gebe. Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, das Mittel zu bewerben.

Schlagworte

URTEIL MARKETING ARZNEIMITTEL ES KORRESPONDENZ FORTBILDUNG RECHTSPRECHUNG CHITOSAN DIÄT MAHLZEITEN MÄNNER FRAUEN ALTERSGRUPPEN WERBUNG VERSTÄNDNIS CHARAKTER