CareLit Fachartikel
Kein erhöhter Ortszuschlag nach BAT für eingetragene Lebenspartnerschaft LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2002
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 2 · S. 71 bis 78
Dokument
80965
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der als Krankenpfleger beschäftigte Kläger begründetet mit seinem Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Anschließend verlangte der Kläger von seinem Arbeitgeber den höheren Ortszuschlag, den verheiratete Angestellte erhalten. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass sich durch das LPartG die Rechtsstellung verheirateter und eingetragener Lebenspartner so weit angenähert habe, dass kein sachlicher Grund mehr für eine Ungleichbehandlung vorliege.
Schlagworte
URTEIL
BAT
KRANKENHAUS
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
SCHREIBEN
ZEIT
REPRODUKTION
BEVÖLKERUNG
FAMILIE
EHE
EIGNUNG
ES
TARIFVERHANDLUNGEN
PERSONEN
ROLLE