CareLit Fachartikel

Kein erhöhter Ortszuschlag nach BAT für eingetragene Lebenspartnerschaft LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2002

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 2 · S. 71 bis 78

Dokument
80965
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
71 bis 78
Erschienen: 2004-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der als Krankenpfleger beschäftigte Kläger begründetet mit seinem Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Anschließend verlangte der Kläger von seinem Arbeitgeber den höheren Ortszuschlag, den verheiratete Angestellte erhalten. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass sich durch das LPartG die Rechtsstellung verheirateter und eingetragener Lebenspartner so weit angenähert habe, dass kein sachlicher Grund mehr für eine Ungleichbehandlung vorliege.

Schlagworte

URTEIL BAT KRANKENHAUS ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE SCHREIBEN ZEIT REPRODUKTION BEVÖLKERUNG FAMILIE EHE EIGNUNG ES TARIFVERHANDLUNGEN PERSONEN ROLLE