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Zur Abgrenzung eines Heimes von einer Einrichtung des Betreuten Wohnens VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2003

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 2 · S. 83 bis 91

Dokument
80969
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
83 bis 91
Erschienen: 2004-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall wendet sich die Klägerin gegen die Unterstellung ihrer Einrichtung unter die Vorschriften des Heimgesetzes. Der Verwaltungsgerichtshof hatte vor allem die Frage zu klären, ob aufgrund der in der Einrichtung der Klägerin geleisteten Betreuung das für die Annahme eines Heimes im Sinne von § 1 Abs. 1 HeimG erforderliche Ausmaß erreich ist.

Schlagworte

URTEIL HEIMGESETZ BETREUTES WOHNEN PFLEGEHEIM PERSONEN MENSCHEN ZEIT WOHNUNG VERHALTEN VERTRÄGE HÖHE ÄRZTE ES KRANKHEIT GANG VERSTÄNDNIS