CareLit Fachartikel
Die Beförderung von diagnostischen Proben zur klinisch-chemischen und mikrobiologischen Untersuchung
Göhler, M. · Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 2004 · Heft 2 · S. 7 bis 9
Dokument
80989
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 01.07.2003 traten die Vorschriften des ADR bei der Beförderung gefährlicher Güter in Kraft. Die Beförderung diagnostischer Proben ist jetzt erheblich einfacher, wenn das Material nach Verpackungsvorschrift P 650 verpackt wird. Dies ist besonders interessant für Verpacker, Versender und Verlader.
Schlagworte
GEFAHRSTOFF
TRANSPORT
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Beförderung
Proben
Traten
Vorschriften
Gefährlicher
Güter
Kraft
Diagnostischer
Jetzt
Erheblich
Einfacher
Material
Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung