CareLit Fachartikel
Aufklärungespflicht über alternative Behandlungmöglichkeiten, insbesondere bei zahnprothetischen Behandlungen
Schröder, J. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 2 · S. 45 bis 47
Dokument
81037
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bearbeiter gibt in seinem Beitrag ein Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.12.1999 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist im Kern die Frage, in welchem Umfang der Zahnarzt vor einer entsprechenden Behandlung über seltene Risiken, die nicht zu denspezifisch typischen Risiken gehören, aufklären muß. Im vorliegenden Fall wurde eine Bissanhebung durchgeführt, die zu Beschwerden führte, die nicht Gegenstand der Aufklärung waren.
Schlagworte
ZAHNHEILKUNDE
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
SCHADENSERSATZ
SCHMERZENSGELD
RISIKO
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
ÄRZTE
PATIENTEN
BERATUNG
VERTRAUEN
BERLIN
ZAHN
UNTERKIEFER
ZAHNERSATZ
KIEFERKRANKHEITEN