CareLit Fachartikel

Aufklärungespflicht über alternative Behandlungmöglichkeiten, insbesondere bei zahnprothetischen Behandlungen

Schröder, J. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 2 · S. 45 bis 47

Dokument
81037
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schröder, J.
Ausgabe
Heft 2 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
45 bis 47
Erschienen: 2004-02-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der Bearbeiter gibt in seinem Beitrag ein Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.12.1999 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist im Kern die Frage, in welchem Umfang der Zahnarzt vor einer entsprechenden Behandlung über seltene Risiken, die nicht zu denspezifisch typischen Risiken gehören, aufklären muß. Im vorliegenden Fall wurde eine Bissanhebung durchgeführt, die zu Beschwerden führte, die nicht Gegenstand der Aufklärung waren.

Schlagworte

ZAHNHEILKUNDE AUFKLÄRUNGSPFLICHT SCHADENSERSATZ SCHMERZENSGELD RISIKO RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER ÄRZTE PATIENTEN BERATUNG VERTRAUEN BERLIN ZAHN UNTERKIEFER ZAHNERSATZ KIEFERKRANKHEITEN