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Die persönliche Haftung des neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretenden Gesellschafters für Altschulden - Konsequenzen aus der neuen Rechtsprechung des Bundesgericht…

Günter, R. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 6 bis 8

Dokument
81049
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
6 bis 8
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil vom 07.04.2003 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung wesentlichen geändert. Nach neuer Auffassung der Bundesrichter muß ein neu in eine GbR eintretender Gesellschafter grundsätzlich auch für Altschulden mit seinem Privatvermögen haften. Der Beitrag untersucht die Konsequenzen mit Blick auf Gemeinschaftspraxen niedergelassener Ärzte.

Schlagworte

NIEDERGELASSENER ARZT ARZTPRAXIS HAFTUNGSRECHT RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF GEMEINSCHAFTSPRAXIS ÄRZTE ES LEISTUNG UNTERLAGEN VERTRÄGE GESUNDHEITSZUSTAND HONORAR ZEIT SPRACHE Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht