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Die persönliche Haftung des neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretenden Gesellschafters für Altschulden - Konsequenzen aus der neuen Rechtsprechung des Bundesgericht…
Günter, R. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 6 bis 8
Dokument
81049
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 07.04.2003 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung wesentlichen geändert. Nach neuer Auffassung der Bundesrichter muß ein neu in eine GbR eintretender Gesellschafter grundsätzlich auch für Altschulden mit seinem Privatvermögen haften. Der Beitrag untersucht die Konsequenzen mit Blick auf Gemeinschaftspraxen niedergelassener Ärzte.
Schlagworte
NIEDERGELASSENER ARZT
ARZTPRAXIS
HAFTUNGSRECHT
RECHTSPRECHUNG
BUNDESGERICHTSHOF
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
ÄRZTE
ES
LEISTUNG
UNTERLAGEN
VERTRÄGE
GESUNDHEITSZUSTAND
HONORAR
ZEIT
SPRACHE
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht