CareLit Fachartikel

Außerhalb der Fachkreise darf für Botax nicht geworben werden

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 24 bis 30

Dokument
81059
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
24 bis 30
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag gibt ein Urteil des OLG Saarland vom 20.08.2003 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist die Werbung einer Hautärztepraxis auf ihrer Internetseite für die Behandlung mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Dieses Vorgehen verstößt im vorliegenden Fall gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG HEILMITTELWERBEGESETZ DERMATOLOGIE UNTERLAGEN INTERNET GEMEINSCHAFTSPRAXIS HAUT STIRN BERATUNG DEUTSCHLAND SCHREIBEN WERBUNG APOTHEKER ES PATIENTEN DOKUMENTATION