CareLit Fachartikel
Außerhalb der Fachkreise darf für Botax nicht geworben werden
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 24 bis 30
Dokument
81059
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag gibt ein Urteil des OLG Saarland vom 20.08.2003 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist die Werbung einer Hautärztepraxis auf ihrer Internetseite für die Behandlung mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Dieses Vorgehen verstößt im vorliegenden Fall gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
HEILMITTELWERBEGESETZ
DERMATOLOGIE
UNTERLAGEN
INTERNET
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
HAUT
STIRN
BERATUNG
DEUTSCHLAND
SCHREIBEN
WERBUNG
APOTHEKER
ES
PATIENTEN
DOKUMENTATION