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Kurzfristige Absage von Operationstermin kann teuer werden

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 18 bis 19

Dokument
81067
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag gibt ein Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 06.05.2003 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist die Verpflichtung eines Patienten zur Zahlung aus einem ärztlichen Behandlungsvertrag. Die Forderungen waren entstanden nachdem der Beklagte eine aufwändigeOperation zwei Tage vor dem angesetzten Termin abgesagt hatte unddadurch nach Auffassung des entscheidenden Amtsgerichts in Annahmeverzug gekommen war. Das Landgericht bestätigte das Urteil und hält die Berufung des Beklagten für unbegründet.

Schlagworte

VERTRAG RECHTSPRECHUNG OPERATION AMBULANTE KOSTEN PATIENTEN ÄRZTE ZAHNÄRZTE HÖHE VERSICHERUNGSSCHUTZ ZEIT LEISTUNG HONORAR BEURTEILUNG ES TAGESKLINIK