CareLit Fachartikel

Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Zeitungsanzeigen, mit denen für ambulante ärztliche Leistungen (insbesondere im Bereich der Schönheitchirurgie) in einer priva…

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 19 bis 23

Dokument
81069
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
19 bis 23
Erschienen: 2004-01-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag gibt ein Urteil des BGH vom 15.05.2003 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Zeitungsanzeigen. In diesen Anzeigen warb die Beklagte für ärztliche Leistungen aus dem Bereich der Schönheitschirurgie, in ihrer Einrichtung, die als Tagesklinik bezeichnet wurde. Dagegen wendet sich der Kläger, der eine Hautarztpraxis betreibt.

Schlagworte

WETTBEWERB RECHTSPRECHUNG TAGESKLINIK DERMATOLOGIE BEURTEILUNG ES ÄRZTE WERBUNG PATIENTEN VERTRAUEN HAUT MEDIZIN SCHÖNHEIT ÄRZTINNEN VERHALTEN FREIHEIT