CareLit Fachartikel
Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Zeitungsanzeigen, mit denen für ambulante ärztliche Leistungen (insbesondere im Bereich der Schönheitchirurgie) in einer priva…
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 19 bis 23
Dokument
81069
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag gibt ein Urteil des BGH vom 15.05.2003 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Zeitungsanzeigen. In diesen Anzeigen warb die Beklagte für ärztliche Leistungen aus dem Bereich der Schönheitschirurgie, in ihrer Einrichtung, die als Tagesklinik bezeichnet wurde. Dagegen wendet sich der Kläger, der eine Hautarztpraxis betreibt.
Schlagworte
WETTBEWERB
RECHTSPRECHUNG
TAGESKLINIK
DERMATOLOGIE
BEURTEILUNG
ES
ÄRZTE
WERBUNG
PATIENTEN
VERTRAUEN
HAUT
MEDIZIN
SCHÖNHEIT
ÄRZTINNEN
VERHALTEN
FREIHEIT