CareLit Fachartikel
Zur Bewerbung eines Medizinprodukts mit pflanzlichen Inhaltsstoffen
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 15 bis 18
Dokument
81077
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag gibt ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 12.10.2000 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist die Zulässigkeit der Beschreibung eines Arzneimittels mit dem Hinweis es enthalte pflanzliche Inhaltsstoffe. Die Beklagte vertreibt das Medizinprodukt CM 3, Kapseln die Cellulose enthalten und durch rein physikalische Wirkungsweise zur Reduzierung von Übergewicht dienen sollen.
Schlagworte
MEDIZINPRODUKT
WETTBEWERB
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
KAPSELN
CELLULOSE
ÜBERGEWICHT
MedizinProdukte Recht
Frankfurt