CareLit Fachartikel
Ersparte Verpflegung vom Heimentgelt abziehen
Iffland, S. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 4 · S. 30 bis 31
Dokument
81267
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor setzt sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs und seinen Konsequenzen auseinander. Im Januar 2004 entschied das Gericht, dass Bewohner eines Pflegeheims, die Sondennahrung erhalten, einen Abzug vom Heimentgelt weger ersparter Verpflegungskosten geltend machen können.
Schlagworte
ENTSCHÄDIGUNG
SONDENERNÄHRUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
ROLLE
MAHLZEITEN
RISIKO
TOD
GETRÄNKE
INTERNET
Altenheim
Hannover