Krisendienst in Bayern
N.N. · Nervenheilkunde · 2021 · Heft 09 · S. 699-706
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZUSAMMENFASSUNGSeit der Psychiatrie-Enquete wird qualifizierte ambulante Soforthilfe für Menschen in seelischen Krisen und psychischen Notlagen gefordert. Auf Grundlage des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes wurde dieser Forderung durch Einführung von Krisendiensten in Bayern entsprochen. Damit sind erstmals in einem Bundesland alle rechtlichen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für flächendeckende Krisenhilfe geschaffen und die Versorgungslücke geschlossen worden. Um ihre Wirkung voll entfalten zu können, sind Krisendienste als neues Hilfsangebot bestmöglich in die regionalen Versorgungss…