CareLit Fachartikel

Klare Dienstanweisungen sind im Interesse der Ärzte

Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2004 · Heft 3 · S. C615 bis C616

Dokument
81319
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Rieser, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2004
Jahrgang 101
Seiten
C615 bis C616
Erschienen: 2004-03-19 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um Einwerbung von Drittmitteln. Es ist immer schwerer zu unterscheiden, wann man sich als Arzt bei Forschungskooperationen mit der Industrie strafbar macht. Kliniken sollten klare Dienstanweisungen für die Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln formulieren und diese kontinuierlich der Rechtsprechung anpassen.

Schlagworte

ÄRZTLICHES PERSONAL STRAFTAT DIENSTANWEISUNG ÄRZTE SCHWELLENWERTE RECHTSPRECHUNG DIENSTANWEISUNGEN INDUSTRIE ROLLE ÄRZTINNEN LEISTUNG VERTRÄGE REISEN VERHALTEN KONGRESSE VERSTÄNDNIS