CareLit Fachartikel
Klare Dienstanweisungen sind im Interesse der Ärzte
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2004 · Heft 3 · S. C615 bis C616
Dokument
81319
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um Einwerbung von Drittmitteln. Es ist immer schwerer zu unterscheiden, wann man sich als Arzt bei Forschungskooperationen mit der Industrie strafbar macht. Kliniken sollten klare Dienstanweisungen für die Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln formulieren und diese kontinuierlich der Rechtsprechung anpassen.
Schlagworte
ÄRZTLICHES PERSONAL
STRAFTAT
DIENSTANWEISUNG
ÄRZTE
SCHWELLENWERTE
RECHTSPRECHUNG
DIENSTANWEISUNGEN
INDUSTRIE
ROLLE
ÄRZTINNEN
LEISTUNG
VERTRÄGE
REISEN
VERHALTEN
KONGRESSE
VERSTÄNDNIS