CareLit Fachartikel
Arzt im Praktikum ist wissenschaftlicher Mitarbeiter
Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 3 · S. 107 110
Dokument
81359
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nortrhein-Westfalen vom Juli 2003. Das Gericht befand, dass ein Arzt, der am Universitätsklinikum sein Praktikum macht, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist und ihm somit nicht automatisch ein Mitbestimmungsrecht im Personalrat zusteht.
Schlagworte
UNIVERSITÄTSKLINIK
PRAKTIKANT
PERSONALRAT
Praktikum
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter
Diesem
Beitrag
Urteil
Oberverwaltungsgerichts
Nortrhein-Westfalen
Gericht
Befand
Universitätsklinikum
Macht
Die Personalvertretung