Sofortrehabilitative Maßnahmen bei Unfallverletzten im Spannungsfeld der Erlössituation
J Schmidt, HP Langen, J Kühling, A Lohsträter · Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin · 2007 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frage: Vom Gesetzgeber sind im SGB V frührehabilitative Maßnahmen bei besonderen Verletzungen oder Veränderungen vorgesehen. Nur wenige Fallgestaltungen bilden unfallchirurgisch zu versorgende Verletzungen ab. Unfallchirurgische Patienten benötigen jedoch ab dem ersten postoperativen Tag sofort einsetzende rehabilitative Maßnahmen, die sogenannte Sofortrehabilitation. Diese ist begründet darin, dass bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein multimodaler Therapieansatz eingebracht wird. Methode: Anhand der Tracerdiagnose Fersenbeinfraktur wird mithilfe des DRG-Rechners die vorgesehene Erlössituation für physioth…